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Akkreditierung gegen Vorlage einer entsprechenden Legitimation (gültiger Journalistenausweis, Bestätigung der Chefredaktion, Impressumsnachweis). Für Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung u. ä. werden keine Presseausweise ausgestellt, ebenso nicht für Familienangehörige ohne entsprechenden journalistischen Nachweis.

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